Liebe Marienloher,
im Folgenden nur einige ausgewählte Zitate aus dem Schriftstück „Auswertung Stellungnahmen der Oeffentlichkeit“ von WoltersPartner (alle Zitate sind kursiv formatiert). Ich möchte damit untermauern, wieso ich unsere Sorgen und Bedenken als „abgewimmelt“ ansehe und ich möchte auch mein Statement „Das ist ein Schlag ins Gesicht“ begründen, das als Überschrift für den Bericht vom 21.05.21 im Westfalen-Blatt diente:
Grundsätzlich ist zu sagen, dass solche Formulierungen, die sich mehrfach finden, einem besorgten Bürger gegenüber eher ungeeignet sind:
Ein Großteil der Bedenken wird gegenstandslos, wenn…
Die Bedenken …sind unbegründet…
Diese Sorge ist unbegründet, da…
Und es stimmt auch so pauschal nicht, nur ist der besorgte Bürger dem Fachmann meistens argumentativ unterlegen. Diese Unterlegenheit kommt in solchen Formulierungen deutlich zum Ausdruck und erzeugt das Gefühl von Hilflosigkeit.
Das Wichtigste vorweg, obwohl bei WoltersPartner erst unter Punkt 8 behandelt: die Gesundheitsgefährdung. Da wird es auch schon ganz bitter:
Nach wie vor sind viele Bürger*innen besorgt, dass von Windkraftanlagen gesundheitsgefährdende Wirkungen ausgehen. An erster Stelle wird hier die Lärmbelästigung, an zweiter Stelle die Sorge um Infraschall genannt. Windenergieanlagen sind im Außenbereich privilegiert. Dort werden Nutzungen untergebracht die z.B. aufgrund ihrer Immissionen im Innenbereich nicht unterzubringen wären. Andere Nutzungen im Außenbereich müssen die Immissionen von privilegierten Nutzungen vor dem Hintergrund des immissionsrechtlichen Prinzips der gegenseitigen Rücksichtnahme bis zur Grenze möglicher Gesundheitsgefahren hinnehmen.
Will heißen: „Andere Nutzungen“ = unsere Wohnbebauung, die 50-60 Jahre zuvor errichtet wurde, müssen auf die „privilegierten Nutzungen“ = die Windräder RÜCKSICHT nehmen bis zur Grenze möglicher Gesundheitsgefahren !!
Das ist unglaublich, was in dieser Aussage steckt !!
Aber dann spielt man die Gesundheitsgefahr auch sofort herunter:
Bei Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA-Lärm sind die Geräusche einer Windkraftanlage nicht als gesundheitsgefährdend, im Einzelfall wohl aber als individuelle Belästigung zu werten, die mit den Zielen der Förderung regenerativer Energien abzuwägen ist.
Nun soll man uns nur erklären, wie man in der Aachener Siedlung die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm einhalten will, die durch die sechs Bad Lippspringer Flütwind Anlagen schon ausgereizt wurden (ich habe das Schallgutachten gelesen!)? Ich vermute, wiederum durch Abschaltung oder Leistungsreduzierungen bei Nacht. Der Ansatz ist so unsinnig, aber er scheint sich immer noch finanziell zu lohnen, sonst würde man es nicht machen…
Wolters verweist auch gern auf das „spätere Verfahren“, d.h. die Bauanträge für die Windräder. Das ist ein Weiterschieben des schwarzen Peters und es ist als Unsinn zu bezeichnen, wenn ich den ersten Planungsschritt tue, ohne den zweiten zu bedenken, nur weil ich nicht mehr dafür zuständig bin.
Beispiel Artenschutz – die armen Fledermäuse:
Die Fledermausfauna wurde in Abstimmung mit dem Auftraggeber ganz bewusst nicht untersucht. … Zum anderen ist es seit einigen Jahren gängige Praxis, im späteren immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Genehmigung von WEA die Fledermausaktivitäten (auch mittels Gondelmonitoring) zu untersuchen. Im Bedarfsfall kann dann durch die Festsetzung von Abschaltszenarien zu bestimmten Zeiten die Tötung von Fledermäusen durch den Betrieb von WEA verhindert werden.
Das Bedeutet: man will die Gebiete erst „blind“ ausweisen, um dann im Genehmigungsverfahren evtl. feststellen zu müssen, dass sie ungeeignet sind?
Und man bietet als Lösung „Abschaltszenarien“ an. Ein Windrad, das abgeschaltet ist, liefert keine Energie mehr, das kann doch nicht der Sinn der Sache sein, dass man solche Szenarien überhaupt andenkt, erst recht nicht in der Planung zum FNP!! Wie sieht das finanziell aus? Offensichtlich lohnen sich abgeschaltete Windräder auch…
Auch hier möchte man wieder das Abschalten als Lösung anbieten:
Die kritische Grenze für die Belastung durch Schattenwurf wurde auf 30 Stunden pro Jahr oder 30 Minuten pro Tag definiert. Es ist daher erforderlich, bei längeren Schattenwurf-Zeiten die Windkraftanlage für die Einwirkungszeit z.B. auf ein Wohnraumfenster abzuschalten. Hierzu gibt es verlässliche technische Lösungen
Sollen die Dinger sich drehen oder nicht?
Wollen wir die Energiewende schaffen oder nur Geld verdienen?
In Sachen Landschaftsschutz ereilt uns diese schöne Aussage:
Die sehr häufig geäußerten Bedenken, dass der Erholungswert der Landschaft durch die Veränderung des Landschaftsbildes geschmälert würde und dies einen vermeidbaren Eingriff in Natur- und Landschaft darstelle, führen jedoch in Abwägung mit dem Planungsziel, die Nutzung der Windenergie im Stadtgebiet Paderborn substanziellen Raum zu geben, auch um sie auf bestimmte Standorte konzentrieren zu können, zu keiner Veränderung der Planung. Im Paderborner Land kann seit Jahren beobachtet werden, dass die „Energiewende“ mit einer deutlichen Veränderung der Landschaft verbunden ist.
Man beachte den letzten Satz! Da wird zugegeben, dass im Paderborner Land die Landschaft bereits kaputt gemacht wurde durch die Windräder. Trotzdem – oder gerade deshalb - wird vorweggeschickt, dass man darauf keine Rücksicht nehmen wird.
Entschieden zurückweisen und als Ablenkungsmanöver bezeichnen muss ich solche Argumente:
Hinzunehmen ist, dass sich unsere Naturlandschaft durch den Menschen zur Kulturlandschaft entwickelt hat, die ohnehin einem ständigen Wandel unterliegt. Kultur ist kein statisches Gut, sondern immer Ausdruck einer Zeitepoche.
Dem "ständigen Wandel unterliegen" mag sein – aber die Zerstörung durch riesige Windräder fällt nicht darunter! Die „Zeitepoche“, über die wie hier reden, ist gerade einmal 20-30 Jahre lang, so etwas ist keine „Epoche“ (Duden: Epoche = „großer geschichtlicher Zeitabschnitt“).
Im Außenbereich ist die Situation umgekehrt: Windkraftanlagen sind aufgrund ihrer Privilegierung grundsätzlich zulässig und damit für den Außenbereich wesenstypisch, allgemeine Wohnnutzungen dagegen nicht.
Das ist der Hammer, das hätten die Menschen in der Aachener Siedlung wissen sollen, bevor sie hier gebaut haben: IHRE WOHNBEBAUUNG IST HIER NICHT WESENSTYPISCH! Ich bin sicher, das hat die Stadt ihnen damals nicht gesagt. Aber sie sollte es denen sagen, die hier vielleicht noch bauen wollen, denn die Siedlungsentwicklung sieht WoltersPartner ja auch nicht eingeschränkt ("Diese Sorge ist unbegründet"). Sagt denjenigen, die hartgesotten genug sind, hier noch bauen zu wollen: "Ihr könnt hier bauen, aber eure Bebauung ist hier nicht wesenstypisch und ihr müsst Rücksicht nehmen auf diejenige Bebauung, die hier wesenstypisch ist!"
Ein erheblicher Teil der Bürger*innen geht davon aus, dass eine Windkraftanlage in der Nähe ihrer Immobilie zu einem Wertverlust führen würde. Immobilienwerte sind situationsgebunden und können sich je nach den städtebaulichen Rahmenbedingungen ändern. Das setzt der Bauleitplanung keine Schranke. Einen Anspruch auf Bewahrung vorhandener Rahmenbedingungen kennt die Rechtsordnung nicht. Sollte mit der Errichtung von Windenergieanlagen ein Wertverlust der Nachbargrundstücke verbunden sein, so beruhte er nicht auf der vorliegend in Aufstellung befindlichen Konzentrationsplanung…
Im Grunde wird hier gerechtfertigt, dass auch Wertverluste hinzunehmen sind und WoltersPartner geht so weit zu sagen, dass die Ausweisung der Konzentrationszone nichts dafür kann. Also: die einen dürfen Geld verdienen, während die anderen es dadurch verlieren!
Ich möchte noch einmal betonen, dass ich/wir nicht gegen die Energiewende und den Ausbau regenerativer Energien sind. Wir fordern vorrangig, dies mit Rücksicht besonders auf den Menschen zu tun und ausreichend große Abstände zu den Wohnorten zu halten. Die 1000m sind zu wenig angesichts der Größe und Anzahl der Windräder!!
Ralf-Peter Fietz
Ortsheimatpfleger
E-Mail: ralf-peter[at]fietz-pb.de