Dieses Flussdiagramm soll als Einstieg dienen und im Folgenden erklärt werden:
FAZIT vorab für eilige Leser
Windkraft (und PV (1) etc.) sorgen dafür, dass große Summen an Steuergeldern in Form von EEG-Subventionen in die Taschen weniger Investoren, Anlagenbetreiber und Landverpächter fließen. Der Rückfluss über die Bürgerbeteiligung ist im Vergleich dazu ein Almosen und kann nicht für echte und breite Akzeptanz sorgen, zumal das Geld größtenteils nicht bei denjenigen ankommt, die es wegen der ihnen entstandenen Nachteile und Lasten verdient hätten. Bürgerwindräder sind nichts weiter als eine Form der Geldanlage mit dem Anreiz, über Ausschüttungen an den o.g. hohen Gewinnen zu partizipieren.
Planwirtschaft: Windkraft und PV sind staatlich subventioniert
Die Bundesregierung garantiert Betreibern von Windkraftanlagen auf Basis des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) eine feste Vergütung über 20 Jahre von 7,35ct/kWh (2). Hinzu kommt ein regionaler Förderzuschlag gem. §36h EEG, in NRW sind das 2 ct/kWh. In Summe ist in NRW also ein Preis in Höhe von 9,35 ct/kWh für Windkraftbetreiber garantiert, in Bayern zum Beispiel sind es bei 4ct Zuschlag sogar 11,35 ct/kWh. Das unternehmerische Risiko für die Investoren in Windräder wird hierdurch minimiert, die Rotoren müssen sich nur drehen – egal wann und egal ob in diesem Augenblick der Strom gebraucht wird oder nicht. Sollten die Netze überlastet sein und Windräder abgeschaltet werden müssen, dann wird trotzdem „fiktiver Strom“ bezahlt (fällt unter die sog. Redispatchkosten).
Marktwirtschaft: Leipziger Strombörse
Der Strom bzw. die elektrische Energie wird am freien Markt gehandelt, der Preis schwankt stark, er kann sogar negative Werte annehmen, was immer häufiger und über mehrere Stunden der Fall ist. Das Bild zeigt den Tagesdurchschnitt des Strompreises an der Leipziger Börse im Monat Oktober 2024 in Euro/MWh (dividiert durch 1.000 ergibt sich Euro/kWh):
Spotpreisentwicklung der Leipziger Strombörse als Diagramm/Chart
Der Strompreis fällt vor allem dann, wenn es ein Überangebot gibt, wenn also die Erzeugung den Bedarf übersteigt. Dann wird die überschüssige Energie ins Ausland verkauft, bzw. verschenkt oder sogar gegen Bezahlung entsorgt (bei negativen Börsenpreisen), denn wir haben keine größeren Speicherkapazitäten. Und wann gibt es ein Überangebot? Genau dann, wenn der Wind weht und die Sonne scheint. Denn Windkraft und PV sind nicht steuerbar, sie sind volatil. Bezogen auf die Nennleistung haben wir bereits heute viel mehr EE installiert, als wir rechnerisch benötigen. Diese erzeugen entweder zu viel Energie, oder zu wenig, in sog. „Dunkelflauten“ ist die Erzeugung nahe Null. Hier treten dann die fossilen Energieerzeuger ein, Gas- und Kohlekraftwerke (gut, dass es sie noch gibt) oder es wird Atomstrom aus dem Ausland teuer zugekauft. Deutschland ist nach Abschaltung der Atomkraft vom Ex- zum Importeur geworden. Das Grüne Wirtschaftsministerium versucht derweil intensiv und beschleunigt, das Problem mit weiterem Zubau von EE, insbesondere von Windkraft zu lösen und die gleichzeitig wegen hoher Energiekosten sterbende Wirtschaft mit weiteren Subventionen zu erhalten. Wo soll das hinführen?
Gewinner: Das Geld landet bei den Projektierern / Betreibern und Landverpächtern sowie den finanzierenden Banken
Die Milliardenbeträge an Förderungen fließen den Projektierern / Betreibern der Anlagen zu und stellen eine sehr lukrative und gleichzeitig sichere Einnahmequelle dar. Landverpächter verdienen kräftig mit, denn ihr Grund und Boden ist die Voraussetzung für den Bau von Windrädern. Auch Banken sind gern im Geschäft, und zwar dadurch, dass sie diese sicheren Investitionen mit ebenso sicheren Krediten finanzieren.
Ein Windrad der 250m-Klasse mit 6,8 MW Leistung erzeugt pro Jahr ca. 15.000.000 kWh.
Bei 9,35 ct/kWh ergeben sich rd. 1,4 Mio. Euro pro Jahr an Einnahmen aus dem EEG.
Das sind 28 Mio Euro in 20 Jahren – garantiert !
Ein Windrad in dieser Größe kostet etwa 6-7 Mio. Euro.
Selbst unter Berücksichtigung von lfd. Kosten und Pachtzahlungen an die Landeigentümer bleiben hohe Millionensummen als Gewinn für die Betreiber über die Laufzeit. Bestes Indiz für die hohe Lukrativität dieses Geschäftsmodells ist der enorme Druck, mit dem die Projekte bis zur Genehmigung getrieben werden. Nicht umsonst sind in der Vergangenheit viele Flächennutzungspläne beklagt und von Gerichten gekippt worden, die Kommunen waren dann gezwungen, weitere Flächen auszuweisen. Heutzutage tun sie es freiwillig (sog. „Positivplanungen“) und wollen mitverdienen, denn die Haushalte sind vielfach defizitär. Paderborn arbeitet aktuell an diversen Positivplanungen und will sogar ein eigenes Windrad erbauen in unmittelbarer Nähe des Ortsteils Neuenbeken, der bereits durch die Windkraft stark belastet ist.
Verlierer: Der Staat zahlt Milliarden pro Jahr – und damit jeder Bürger
Die Differenz zwischen der im EEG über 20 Jahre garantierten Einspeisevergütung und dem Börsenpreis muss der Staat aufbringen.
Die Welt berichtet am 25.10.24: „Der Steuerzahler muss die Produktion von Erneuerbaren Energien im nächsten Jahr mit rund 18 Milliarden Euro bezuschussen – Tendenz weiter steigend“ und „Die Förderzahlungen können sich bis Ende 2029 auf rund 23 Milliarden Euro im Jahr weiter erhöhen. Grund für den Anstieg ist der weiterhin massive Ausbau von Solar- und Windkraftanlagen mit Förderanspruch.“
Einige Bürger sind sogar doppelte Verlierer: sie zahlen nicht nur die Zeche, sondern sie leiden auch unter der Nähe der Windindustrie zu ihrem Wohnort, unter Lärm und Schattenschlag, unter dem erdrückenden Anblick der 250m-Riesen und auch darunter, dass die Natur und die Landschaft um sie herum kaputt gemacht wird, ihren Erholungswert verliert.
Die Bürgerbeteiligung bringt nur einen kleinen des Geldes zurück an nur einen kleinen Teil der betroffenen Bürger
Seit Dezember 2023 gibt es in NRW das „Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen (Bürgerenergiegesetz NRW - BürgEnG)“. Mit Hilfe relativ kleiner Zahlungen gemessen an den Einnahmen auf Basis EEG will man AKZEPTANZ bei den betroffenen Bürgern schaffen - welch ein Trugschluss!
Zuvor war die Zahlung von 0,2ct/kWh (also nur rd. 2% der per EEG garantierten Vergütung pro kWh) vom Betreiber an die Gemeinden freiwillig, sie musste nur vertraglich vereinbart werden. Hierzu waren aber viele Betreiber nicht einmal bereit, obwohl sie das Geld später vom Netzbetreiber erstattet bekommen. Mit dem neuen Gesetz entsteht die Verpflichtung, eine „freie Beteiligungsvereinbarung“ abzuschließen. Gelingt dies nicht, greift eine „Ersatzbeteiligung“ in Höhe von 0,2ct/kWh. Kaum ein Fortschritt in der Höhe also, jetzt aber abgesichert. Interessant ist die Frage, wie die Gemeinden das Geld dann verwenden: fließt es wirklich in die betroffenen Gebiete, die die Windkraft ertragen müssen oder stopft man damit die Löcher im Haushalt und baut neue Verwaltungsgebäude?
Ein Bürgerwindrad bringt nur Geld für Investoren
Bürgerwindräder sind ein anderer Weg, Geld an die Bürger zurückfließen zu lassen. Da es sich um Beteiligungen handelt, muss der Bürger zuerst einmal Geld aufwenden und Risiken eingehen, sich dabei langfristig binden. Das Bürgerwindrad in Marienloh zeigt, wie weit der Gedanke verfehlt wird, betroffene Bürger zu entschädigen, denn Anteile zeichnen konnten selbst noch Anwohner in Schlangen, wenn sie vermögend genug sind. Umso unverständlicher ist es, dass hier die lokale Politik mitmischt, Werbung macht und im Aufsichtsrat von Beteiligungsgesellschaften sitzt – wenn auch angeblich „ehrenamtlich“ und ohne Bezahlung. Gewählte Volksvertreter sind keine Anlageberater bzw. Anlagevermittler, vor allem dann, wenn sie dafür die Wohn- und Lebensqualität in eigenen Ort opfern müssen!
Marienloher CDU spannt sich selbst vor den Karren der Windkraft
Ralf-Peter Fietz
Für Rückfragen, wie immer gern:
ralf-peter (at) fietz-pb.de
Fußnoten
(1) Hier sollten sich die Betreiber kleiner privater PV-Anlagen auf dem Dach ihres Eigenheims kaum angesprochen fühlen. Mit 10-20KW Nennleistung liegen sie bei 1/500 der Nennleistung eines einzigen Windrades. Hinzu kommt, dass sie den erzeugten Strom zu großen Teilen direkt selbst verbrauchen, statt ihn einzuspeisen. Im Gegensatz zum Windrad ist dies das Ziel, nicht der Verkauf!
(2) Die Vergütung wird durch 4x jährlich stattfindende Ausschreibungen der Bundesnetzagentur festgelegt, die bisher immer in dieser Größenordnung endeten, so lag z.B. zum 01.05.2024 der mengengewichtete Zuschlagswert bei 7,33 ct/kWh.