Am Dienstag, 03. Februar 2026, wurde ich von etlichen Bürgern angesprochen auf die Lautstärke der Windräder nahe Marienloh, also in erster Linie der 5 Seske-WKA. Der Lärmpegel ist offensichtlich bei Ostwind in den letzten Tagen und besonders den Nächten extrem hoch gewesen.
Ich zitiere:
"Heute höre ich zum ersten Mal ganz deutlich die Windräder auch bei geschlossenen Fenstern".
" …hat man dem Schulhof auch gehört".
"Ja heute ist es echt krass. War eben die Mülltonne rausbringen und hab es auch deutlich wahr genommen".
„Bei Ostwind sind sie extrem laut. Wenn es bei uns im Haus leise ist, hören wir sie durch die geschlossenen Fenster.“
„Das Gefühl der Hilflosigkeit überfällt mich“.
Und auf Facebook / Gruppe Marienloh, neben vielen Kommentaren diese Worte::
„Ich kann jetzt verstehen, dass Leute krank werden durch ständigen Lärm von Windrädern. Das ist ja unzumutbar, dieser Krach, und das schon seit letzter Nacht. Das ist doch nicht mehr auszuhalten“
Es kann ja kein Zufall sein, dass so viele Menschen sich besonders in der Nacht massiv gestört fühlen.
Zuständig ist die Genehmigungsbehörde, das Umweltamt des Kreises Paderborn.
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz - Kreis Paderborn
Es geht hier um Immissionsschutz:
Immissionsschutz - Kreis Paderborn
Allerdings bekommt man als Antwort einen Standardtext, den man auch mir heute zugesendet hat. In Kürze: „Wir haben geprüft, es ist alles vorschriftsmäßig, Windräder machen nun einmal Lärm.“ Sehr unbefriedigend!
Ich habe den Standardtext des Umweltamtes unten kopiert.
Es drängt sich die Frage auf, ob diese Lautstärke noch innerhalb der genehmigten Grenzen liegt oder diese überschreitet? Das kann man nur durch qualifizierte Messungen beantworten.
Ein leidiges Thema, das uns Marienlohern mindesten noch 20 Jahre das Leben schwer machen wird! Ich hoffe, dass auch die Befürworter, Förderer und Profiteure der Windkraft vor unserem Ort den Lärm hören – die Anwohner haben sie bis heute nicht erhört.
Infos zum Thema Schall und Infraschall: Infraschall und Gesundheit | DSGS e.V.
Ralf-Peter Fietz
Für Rückfragen, wie immer gern:
ralf-peter [at] fietz-pb.de
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Antwort des Umweltamtes des Kreises Paderborn zur Beschwerde über die Laustärke der Windräder nahe Marienloh:
Sehr geehrter Herr Fietz,
mit Ihrer E-Mail vom 03. Februar 2026 haben Sie sich an den Kreis Paderborn gewandt und darin Lärmimmissionen beanstandet, die von Windenergieanlagen stammen. Wir nehmen Ihre Hinweise sowie die damit verbundene Belastung sehr ernst. Die Problematik akustischer Immissionen durch moderne Windenergieanlagen ist uns wohlbekannt.
Im Rahmen unserer Zuständigkeit als Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz haben wir die Ihrem Wohnort nächstgelegenen Windenergieanlagen im Kreisgebiet Paderborn überprüft. Hierzu wurden die durch den Betreiber gemäß Genehmigungsbescheid erfassten Wind- und Anlagendaten angefordert und einer eingehenden Auswertung unterzogen. Die Analyse ergab, dass sich die betreffenden Windenergieanlagen in einem genehmigungskonformen Zustand befinden und ordnungsgemäß betrieben werden. Die im Kreisgebiet Paderborn errichteten Windenergieanlagen wurden im schallreduzierten Modus genehmigt. Für die Anlagen in unmittelbarer Nähe zu Ihrem Wohnort liegen Messberichte vor. Des Weiteren wurde am 04.02.2026 eine Vor-Ort-Begehung der Anlagen durch unser Amt durchgeführt, bei der keine akustischen Auffälligkeiten festgestellt werden konnten.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Windenergieanlagen naturgemäß Geräusche erzeugen, welche sich aus verschiedenen Quellen zusammensetzen. Hierzu zählen sowohl mechanische Geräusche der Anlagentechnik als auch aerodynamische Geräusche, die durch den Luftstrom an den Rotorblättern entstehen. Aus technischer und rechtlicher Sicht werden im Rahmen der Genehmigung und Überwachung von Windenergieanlagen strenge Anforderungen und Grenzwerte festgelegt, um sicherzustellen, dass die Geräuschemissionen die Gesundheit und das Wohlbefinden der Anwohner nicht beeinträchtigen. Solange sich die Anlagen innerhalb dieser genehmigten Rahmenbedingungen befinden und die festgelegten Immissionsgrenzwerte eingehalten werden, besteht aus rechtlicher Sicht kein Anlass für weitergehende Maßnahmen. In solchen Fällen gelten die Geräusche als zulässige Immissionen, die im Rahmen der gewerblichen Nutzung von Windenergieanlagen hinzunehmen sind. Für behördliche Eingriffe ist eine objektive Feststellung von Grenzwertüberschreitungen erforderlich.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.